Die Bundesregierung plant eine deutliche Einschränkung beim Familiennachzug für Personen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Das berichtet die Bild-Zeitung.
Künftig sollen dann nur noch in Härtefällen Familienangehörige nach Deutschland nachziehen dürfen. Die Regelung ist zunächst auf zwei Jahre befristet. „Der Familiennachzug von subsidiär geschützten Personen wird ausgesetzt“, sagte Dobrindt gegenüber der Zeitung. Ziel sei es, „die Pull-Faktoren nach Deutschland deutlich zu reduzieren“.
Nach dem starken Anstieg der Asylanträge in den Jahren 2015 und 2016 war der Familiennachzug für diese Gruppe bereits einmal ausgesetzt worden. Seit August 2018 ist er mit einer monatlichen Obergrenze von 1.000 Visa wieder möglich. 2024 wurden rund 12.000 Visa für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt.
Personen mit subsidiärem Schutzstatus genießen in Deutschland keinen umfassenden Asylschutz, dürfen jedoch nicht abgeschoben werden – etwa weil ihnen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden durch Krieg, Folter oder Bürgerkrieg droht. Die meisten dieser Menschen stammen aus Syrien und Afghanistan. Derzeit leben rund 351.000 subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland.
Mit der Aussetzung des Familiennachzugs sollen auch Integrationsleistungen für nachziehende Angehörige entfallen. Diese umfassen in der Regel 700 Unterrichtsstunden und kosten etwa 1.603 Euro pro Teilnehmer. Der Bund trägt einen Großteil der Kosten.