Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sollen, so verschiedene Presseberichte, drei der insgesamt 16 Richterstellen des Bundesverfassungsgerichts per Wahl durch Bundestag und Bundesrat neu besetzt werden. Im Gespräch sind drei Kandidaten, die von den Koalitionsparteien vorgeschlagen werden. Die FAZ hatte am 30. Juni zuerst darüber berichtet.

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Aufgrund des zwischen den etablierten Bundestagsparteien üblichen und komplizierten Proporzverfahrens konnten CDU und CSU dieses Mal einen Vorschlag einbringen, während der SPD zwei Kandidaten zustanden. Nach Angaben des juristischen Portals Legal Tribune Online (LTO) sollen die Wahlen am 10. Juli durch den Bundestag sowie am 11. Juli durch den Bundesrat erfolgen.

Demnach schlagen die Unionsparteien Günter Spinner, den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht, als Nachfolger des 1956 geborenen Richters Josef Christ im Ersten Senat vor, dessen Amtszeit bereits am 30. Oktober 2024 abgelaufen ist und der seit vergangenem Herbst sein Amt nur noch kommissarisch versieht.

Am 30. Juni endete auch die Amtszeit von Doris König, der Vizepräsidentin des Gerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats. Als Nachfolgerin von König schlägt die SPD die aus Hamburg stammende Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf vor.

Eine dritte Stelle ist neu zu besetzen, da Richter Ulrich Maidowski aus dem Zweiten Senat aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand beim Bundespräsidenten gestellt hat. Seine Amtszeit könnte am 30. September des Jahres enden. Als Nachfolgerin von Maidowski hat die SPD die Münchner Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold ins Gespräch gebracht. Kaufhold dürfte ihr neues Amt erst im Herbst antreten können.

Während der Unionskandidat Spinner nicht nur als kompetenter und darüber hinaus umgänglicher Richter beschrieben wird und Kaufhold als Expertin für Finanzaufsicht gilt, scheint die mögliche Kandidatur von Brosius-Gersdorf das größte Potenzial für Kontroversen zu bergen. Die 1971 geborene Juristin hat sich zwar als Expertin für Verfassungsrecht einen Namen gemacht, ist in der Öffentlichkeit allerdings auch durch teils provokante Stellungnahmen hervorgetreten. Brosius-Gersdorf werden perspektivisch gute Chancen eingeräumt, Nachfolgerin von Stephan Harbarth zu werden, dem gegenwärtigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Amtszeit endet im November 2030, wobei die Potsdamer Juristin nicht ‚automatisch‘ nachrücken würde, sondern dann eine weitere Wahl absolvieren müsste.

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Politische Positionen

Vor diesem Hintergrund erhalten besonders fünf Positionierungen, mit denen Brosius-Gersdorf in den letzten Jahren bekannt geworden ist, besonderes Gewicht.

So hatte die Professorin 2024 als Mitglied der Regierungskommission zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs eine Entkriminalisierung im Hinblick auf den „verfassungsrechtlichen Rahmen“ für möglich gehalten, was eine Abkehr von der bislang strengen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeuten könnte.

Im Jahr 2022 hatte sich die Juristin in einem „Spezial“ des Potsdamer Universitätsmagazins zum Thema „Diversity“ dafür ausgesprochen, das Grundgesetz sprachlich zu überarbeiten und „gendergerecht“ umzuschreiben. Sie vertrat die Ansicht, dass das generische Maskulinum der Standardsprache zur Bezeichnung aller Geschlechter zu einer „einer gedanklichen Unterrepräsentation von Frauen“ führen würde, wie „psycholinguistische und kognitionspsychologische Studien“ gezeigt hätten.

Und während der Corona-Jahre hatte sich Brosius-Gersdorf zusammen mit ihrem Ehemann, dem ebenfalls aus Hamburg gebürtigen Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf, der an der Leipziger Universität lehrt, in einem Papier für eine Allgemeine Impfpflicht gegen Covid ausgesprochen – und die Ansicht vertreten, eine solche verstoße nicht gegen das Grundgesetz, sondern sei sogar verfassungsrechtlich geboten. Das Jura-Professorenpaar forderte Ende November 2021:

„Die Freiheit der Impfunwilligen muss zurückstehen. Nach unserer Verfassung endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit anderer beginnt. D. h., die Freiheit der Ungeimpften endet dort, wo sie die Freiheit der Geimpften beeinträchtigen.“

Die beiden Juristen wiederholten implizit die auch seinerzeit bereits als Falschbehauptung erkennbare und von Fachleuten kritisierte Losung einer vermeintlichen „Pandemie der Ungeimpften“ (so etwa Jens Spahn, Markus Söder und Bodo Ramelow, 03. bzw. 05.11.2021) und dekretierten geradezu:

„Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“

Die Brandenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig, die eine kritische Haltung zu den staatlichen Corona-Maßnahmen eingenommen hatte, schrieb zu Personalie Brosius-Gersdorf auf Twitter/X kurz und bündig:

„Unwählbar!“

Im Juli vergangenen Jahres hatte Brosius-Gersdorf dann nochmals ihre Präferenz für autoritär-repressives staatliches Handeln offenbart, als sie in der ZDF-Talkshow Markus Lanz ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) gefordert hatte und bedauerte, „dass mit einem AfD-Verbot nicht die Anhängerschaft beseitigt wäre.“ Die Schweizer Weltwoche schreibt dazu weiter, dass die Juristin auf die Nachfrage, ob sie Menschen „eliminieren“ wolle, zwar antwortete: „Natürlich nicht.“ Allerdings wolle sie Mitgliedern der AfD gewisse Grundrechte wie das passive Wahlrecht aberkennen: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“

Aus den Reihen der AfD kritisierte der Jurist und Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner das Nominierungsverfahren:

„Ich bin in dem Gremium, das neue Bundesverfassungsrichter zur Wahl vorschlägt. Dort hat sich bislang keiner der Kandidaten vorgestellt, auch irgendwelche schriftlichen Unterlagen gibt es nicht. Wer da wo, warum, was und wen ausgeklüngelt hat, weiß ich nicht. Es ist eine Schande, dass offenbar ausschließlich nach politischem Proporz ausgesucht wurde – von wem auch immer. Solange die Kartellparteien dies weiter so bürgerfern und intransparent tun, brauchen die sich nicht zu wundern, dass die Zustimmung zu einem solchen Tun zunehmend viele Bürger abschreckt.“

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Etwas länger zurück liegt die Kritik des professoralen Juristen-Paares an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot. Das Gericht hatte sich Anfang des Jahres 2020 mit dem Neutralitätsgebot des Staates – im konkreten Fall: von Rechtsreferendarinnen – beschäftigt und entschieden, dass ein Kopftuchverbot für diese Personengruppe bei bestimmten Tätigkeiten verfassungsgemäß sei. Damit zeigten sich die beiden Professoren nicht einverstanden. Nach ihrem Verständnis stellte ein Verbot für muslimische „Rechtsreferendarinnen, religiöse Symbole oder Kleidungsstücke wie das ‚islamische Kopftuch‘ bei Tätigkeiten zu tragen, bei denen sie als Repräsentantinnen des Staates wahrgenommen werden können“, einen „Eingriff in ihre Religionsfreiheit“ dar. Das Bundesverfassungsgericht solle sich, so forderten sie, vom Weg des Neutralitätsgebots abwenden und stattdessen das Mäßigungsgebot vertreten: „Nur dann kann man jungen Musliminnen mit dem Wunsch, Richterin oder Staatsanwältin zu werden oder ein öffentliches Amt in der allgemeinen Verwaltung zu bekleiden, weiterhin zum Studium der Rechtswissenschaft raten.“

Enger Terminplan

Nach dem bisherigen Schema steht den etablierten Bundestagsparteien folgender Schlüssel zu: 3:3:1:1. Demnach können Union und SPD je drei Verfassungsrichter pro Senat vorschlagen, Grüne und FDP je einen. Weil die FDP mit der letzten Bundestagswahl aus dem Parlament ausgeschieden ist, reklamierte nun die Linkspartei für sich – anstelle der Liberalen – ein Vorschlagsrecht. So hatte der Parteivorsitzende Jan van Aken in einem Interview mit der Rheinischen Post für die Linke gefordert, dass ihr ebenfalls „eine Nominierung“ zustehen müsse.

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Zunächst ist für die Wahl im Bundestag jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die die „Große Koalition“ allein nicht aufbringen kann. Aus diesem Grund hatten sich die Fraktionsvorsitzenden der Linken, Heide Reichinnek und Sören Pellmann, in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen gewandt und um ein Gespräch unter den „demokratischen Fraktionen“ gebeten, wie LTO berichtet. Dem steht wiederum der Unvereinbarkeitsbeschluss von CDU/CSU entgegen, der eine Kooperation mit der Linkspartei verhindert.

Die Wahl der Verfassungsrichter im Bundestag erfolgt zweistufig. Die erste Hürde ist der zwölfköpfige Wahlausschuss des Parlaments. Die Ausschusssitzung ist für kommenden Montag, den 7. Juli, um 20 Uhr terminiert. Danach kann die Abstimmung im Plenum am 10. Juli – ohne Aussprache – erfolgen. Da eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss, kommt es auch auf die Stimmen von Bündnis 90/Grünen und Linkspartei an.

Bislang sieht es nicht danach aus, dass es bis Anfang kommender Woche zu einer Verständigung hinsichtlich der Forderungen van Akens kommt. Auch ein „Kuhhandel“ in Bezug auf die Besetzung des „Parlamentarischen Gremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste“ ist kürzlich zumindest vorerst geplatzt, als die vorgeschlagene Heidi Reichinnek keine Mehrheit erhielt. Insofern könnten die kommenden Tage noch für überraschende Absprachen zwischen den Parteien sorgen. 

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Von Veritatis

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