Die Berliner Mohrenstraße wird künftig den Namen Anton-Wilhelm-Amo-Straße tragen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch die Rechtmäßigkeit der Umbenennung und wies den Antrag auf Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Damit ist der Beschluss unanfechtbar.
Das Gericht stellte fest, dass „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung“ bestehen. Bereits das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor Klagen von Anwohnern abgewiesen, die sich gegen die Umbenennung gewehrt hatten.
Die Entscheidung zur Umbenennung fiel bereits im August 2020 durch die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte. Zur Begründung hieß es, der ursprüngliche Straßenname sei „diskriminierend und schade dem Ansehen Berlins“. Im April 2021 setzte das Bezirksamt die Umbenennung offiziell um.
Namensgeber der Straße ist Anton Wilhelm Amo, der um 1703 im heutigen Ghana geboren wurde. Als Kind wurde er nach Deutschland gebracht und machte sich später als erster schwarzer Philosoph und Rechtsgelehrter Deutschlands einen Namen.
Das Oberverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil klar, dass Straßenumbenennungen als Allgemeinverfügungen dem öffentlichen Interesse dienen und nicht auf individuelle Rechte einzelner Anwohner abzielen. Eine willkürliche Beeinträchtigung sei daher nicht gegeben. Mit der Entscheidung ist der neue Straßenname nun endgültig rechtskräftig.