Von Kai Rebmann
Österreich hat als erstes EU-Land klare Kante gezeigt und die aus seiner Sicht logischen Schlüsse aus dem Sturz des Assad-Regimes gezogen. Doch während die Alpenrepublik bereits ihre Planungen für Abschiebeprogramme von Syrern vorantreibt, bleibt die Bundesregierung nicht nur auf halbem Wege stehen – sie will allem Anschein nach auf dem Absatz wieder kehrtmachen.
Auf die Ankündigung, dass zumindest alle bislang noch nicht entschiedenen Asylanträge von Syrern auf Eis gelegt werden sollen, äußerte sich das Auswärtige Amt jetzt zu einer anderen Frage. Demnach soll der sogenannte Familiennachzug in unveränderter Form fortgesetzt werden. Auf diesem Wege kommen seit dem Jahr 2015 – mit Ausnahme von 2020 – jährlich zwischen 20.000 und 40.000 Syrer nach Deutschland. Insgesamt leben aktuell etwas mehr als 700.000 Syrer in der Bundesrepublik.
In den Medien werden dieser Tage Bilder von türkisch-syrischen Grenzübergängen gezeigt, die allem Anschein nach vor allem eine Botschaft vermitteln sollen: Zehn-, wenn nicht hunderttausende ehemalige Flüchtlinge machen sich aus freien Stücken auf den Rückweg in ihre Heimat. Doch ist das die ganze Wahrheit oder ist kurz- bis mittelfristig auch wieder (oder weiterhin) mit entsprechenden Bewegungen in die andere Richtung zu rechnen?
Klar ist: Assad und seine ranghohen Schergen haben sich ins Ausland abgesetzt, teilweise in benachbarte arabische Staaten wie den Irak oder die VAE, teilweise nach Russland. Aber was ist mit den Unterstützern und Sympathisanten des gestürzten Regimes aus der breiten Masse, sprich dem Volk, die solche Möglichkeiten nicht haben? Wohin werden diese Leute fliehen, die in ihrer Heimat über kurz oder lang wohl nichts mehr zu erwarten haben dürften?
Neue Flüchtlingswelle droht
Es gehört nicht sehr viel Fantasie dazu, sich vorstellen zu können, dass diese namenlosen Helfershelfer ihre Zukunft in Europa und insbesondere in Deutschland sehen werden. Und sich deshalb auf den Weg zu uns machen werden – sei es über den Familiennachzug oder ein „reguläres“ Asylgesuch, sollten die Bearbeitung derselbigen irgendwann doch wieder aufgenommen werden.
Die bange Frage, die sich viele Bundesbürger in diesem Zusammenhang stellen dürften: Schauen unsere Behörden dann wenigstens diesmal genau hin, wen sie da ins Land lassen? Denn das war in der Vergangenheit leider nicht immer so, ganz im Gegenteil! Allzu oft entpuppten sich die deutschen Grenzen als wahre Drehtür für „Schutzsuchende“ mit terroristischer Vita.
Wir erinnern uns zum Beispiel an einen gewissen Sami A., einen ehemaligen Leibwächter von Al-Qaida-Führer Osama bin Laden. Der wurde im Sommer 2018 zwar nach Tunesien abgeschoben, musste auf Geheiß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aber postwendend wieder zurückgeholt werden – auf Kosten des Steuerzahlers. Die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ gewesen und habe „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“ verletzt, so das Gericht damals zu seiner Entscheidung.
Oder die sogenannten „Ortskräfte“ aus Afghanistan. Dieser Begriff wurde von den Baerbock-Behörden bekanntlich sehr weit ausgelegt; zuweilen so weit, dass darunter zumindest gefühlt auch noch der Schwager dritten Grades einer Putzhilfe in irgendeiner Kaserne am Hindukusch fallen konnte. Ergebnis: Es kamen Dutzende von Afghanen ins Land, die den Geheimdiensten und/oder weiteren Bundesbehörden zum entsprechenden Zeitpunkt bereits als islamistische Gefährder bekannt waren.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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