Nach einem Bericht des exxpress.at zufolge hat sich die Verlierer-Ampel auf die Installierung eines Bundesstaatsanwalts geeinigt. So soll ein dreiköpfiger Senat (wohl nach den Regierungsfarben Schwarz, Rot und Pink aufgeteilt) mit einer Amtszeit von sechs Jahren vom Nationalrat gewählt werden.

Gefährlicher demokratiepolitischer Schritt

Die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft sei intransparent, parteipolitisch, absolut unnötig und teuer, kritisiert FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan. Dieser demokratiepolitisch gefährliche Schritt bringe zudem keinen Mehrwert. Wörtlich sagte Stefan gegenüber unzensuriert:

Der aktuelle Weisungsbericht zeigt eindeutig, dass das bestehende System funktioniert: Von 2017 bis 2023 gab es lediglich 17 Weisungen, und keine einzige davon wurde als rechtswidrig eingestuft. Vielmehr gefährdet die Einführung einer politisch eigenständigen Bundesstaatsanwaltschaft die bislang gegebene parlamentarische Kontrolle über die Weisungsspitze.

Derzeit Justizminister weisungsbefugt

Dazu muss man wissen: Die Staatsanwaltschaft ist – wie zum Beispiel auch in Ungarn – nicht weisungsfrei. So kann bis dato in Österreich der Justizminister in Verfahren eingreifen und Weisungen erteilen. „Mit der neuen Struktur würde sie einem entkoppelten Dreiersenat übertragen, dem jegliche direkte Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament fehlt. Das ist ein klarer demokratiepolitischer Rückschritt“, sagt Harald Stefan.

Möglichkeit von politischem Einfluss

Die von der Regierung versprochene Entpolitisierung der Justiz werde durch die Bundesstaatsanwaltschaft nicht gewährleistet – im Gegenteil: Die Erfahrung zeige, dass politische Einflussnahme weiterhin bestehe. Dass künftig ein Dreiersenat die Bundestaatsanwaltschaft bilden soll, sei ein systematischer Vorteil für die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS, die bei der Bestellung der Mitglieder wohl ihren Einfluss geltend machen werden, befürchtete der FPÖ-Justizsprecher, der mit Nachdruck fordert:

Ein Staatsanwalt ist per Gesetz weisungsgebunden und muss deshalb der parlamentarischen Kontrolle unterliegen – im Gegensatz zum Richter, der unabhängig agiert. Nur wenn die Weisungsspitze beim Justizminister bleibt, ist sichergestellt, dass Verantwortung übernommen und Rechenschaft gegenüber dem Nationalrat abgelegt wird. Eine Bundesstaatsanwaltschaft wäre eine instanzlose Behörde ohne Kontrollmechanismen. Und das darf einfach nicht sein!

Erhebliche Kosten

Stefan wies auch darauf hin, dass die neue Behörde, die geschaffen werden soll, unweigerlich erhebliche Kosten verursachen wird: „Diese Regierung will ihren eigenen Aussagen zufolge die Verwaltung vereinfachen und Einsparungen im System vornehmen. Im Budget ist auch kein Geld für die Bundesstaatsanwaltschaft vorgesehen“, machte der FPÖ-Justizsprecher auf das angespannte Budget aufmerksam.



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Von Veritatis

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